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Kosten · Honorar & Refundierung

Transparent, ohne Überraschungen

Eine Psychotherapie-Einheit (50 Minuten) kostet in der Praxis Alan 130 Euro, eine Doppeleinheit für Paare und Familien (100 Minuten) 180 Euro. Als Wahltherapeutin rechne ich direkt mit Ihnen ab; Sie erhalten pro Sitzung einen Kassenzuschuss zurück: ÖGK 33,70 €, BVAEB 50,20 €, SVS 50,00 €. (Stand: August 2026)

Honorar

Alle Leistungen auf einen Blick

Ich bin Wahltherapeutin — ich rechne direkt mit Ihnen ab, nicht mit der Krankenkasse. Das Honorar ist nach jeder Sitzung in bar oder per Kartenzahlung vor Ort zu begleichen; Online-Sitzungen bezahlen Sie vorab online.

Erstgespräch in der Praxis (50 Min)
130 €
Einzelsitzung Erwachsene / Kinder & Jugendliche (50 Min)
130 €
Doppeleinheit Einzel (100 Min)
250 €
Paar- / Familiensitzung (100 Min)
180 €
Sexualtherapie Paarsitzung (100 Min)
200 €
Familiensitzung mit jungen Kindern (75 Min)
150 €
Elternberatung § 95 AußStrG (gemeinsam) (90 Min)
220 €
Online-Sitzung (50 Min)
130 €
Hypnose-Sitzung (50 / 100 Min)
130 / 250 €
Supervision Einzel (50 / 100 Min)
130 / 250 €
Team-Supervision (ab 90 Min)
ab 240 €
Moderation Halbtag / Ganztag (4 / 8 h)
ab 750 / 1.400 €

Alle Angaben Stand 2026, inkl. Honorarnote. Terminabsagen bis 24 Stunden vorher sind kostenfrei. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ist das Honorar nur zu zahlen, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann; ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Bei ärztlichem Attest entfällt die Verrechnung.

Kassenzuschuss pro Einheit (Stand: August 2026)

  • ÖGK pro Sitzung — die ÖGK bemisst den Zuschuss an einer 60-Minuten-Einzelsitzung 33,70 €
  • BVAEB pro Einzelsitzung 50,20 €
  • SVS pro Einzelsitzung 50,00 €

Ihr Eigenanteil bei einer Einzelsitzung: ÖGK 96,30 € · BVAEB 79,80 € · SVS 80,00 €. Weitere Informationen zu anderen Versicherungen erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherungsanstalt sowie gerne im Erstgespräch.

Quellen: ÖGK — Kostenzuschuss Psychotherapie · BVAEB — Psychotherapie · BÖP — ASVG-Informationen. Stand: August 2026. Maßgeblich sind die aktuellen Informationen Ihrer Krankenkasse.

Sozial- & Studierendentarife

Es steht ein vergünstigtes Kontingent an Sozial- und Studierendenplätzen zur Verfügung. Manchmal kann es schwierig sein, sich Unterstützung leisten zu können – zögern Sie bitte nicht und fragen Sie an.

Psychotherapie auf Krankenschein

Für das Bundesland Wien steht ein Kontingent an vollfinanzierten Plätzen zur Verfügung — mangels Verfügbarkeit ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen.

Teilrefundierung

So funktioniert die Krankenkassen-Rückerstattung

Nach Arztbesuch und Diagnosestellung ist bei einer krankheitswertigen psychischen Störung ein Krankenkassenzuschuss möglich — in drei Schritten:

  1. Ärztliche Bestätigung

    Spätestens vor der zweiten Sitzung benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung, dass Psychotherapie aus medizinischen Gründen notwendig ist. Am einfachsten holen Sie sie gleich zu Beginn bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt ein.

  2. Diagnose

    Die Krankenkasse erstattet nur bei Vorliegen einer krankheitswertigen psychischen Störung (z. B. depressive Episode, Angst- oder Zwangsstörung, Essstörung, posttraumatische Belastungsstörung) — gestellt von einer Fachärztin/einem Facharzt oder im Rahmen der Therapie von mir.

  3. Refundierung

    Sie füllen das Formular „Antrag auf Kostenzuschuss für Psychotherapie" Ihrer Krankenkasse aus, ich ergänze den therapeutischen Teil. Gemeinsam mit der Honorarnote reichen Sie den Antrag ein; nach Prüfung wird der Zuschuss auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Private Zusatzversicherung: Je nach Vertrag werden höhere Kostenrückerstattungen oder die vollständigen Kosten übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab direkt bei Ihrer Versicherung.

Häufige Fragen

Fragen zu Kosten & Zuschuss

Was kostet Psychotherapie bei einer Wahltherapeutin in Wien?

Eine Einzelsitzung (50 Minuten) kostet in der Praxis Alan 130 Euro, eine Doppelsitzung für Paare und Familien (100 Minuten) 180 Euro. Sie bezahlen direkt nach der Sitzung — bar, mit Karte oder bei Online-Terminen vorab online. (Stand 2026)

Ist das Erstgespräch kostenlos?

Beides gibt es, und es sind zwei verschiedene Dinge. Kostenfrei ist das 15-minütige Erstgespräch am Telefon: Dort lernen wir Ihr Anliegen kennen und besprechen die weiteren Schritte — dienstags ab 18:30, donnerstags ab 16:30 und samstags ab 14:30 Uhr. Das ausführliche Erstgespräch in der Praxis dauert 50 Minuten und kostet wie jede Einzelsitzung 130 Euro.

Wie bekomme ich den Kassenzuschuss — Schritt für Schritt?

Erstens: ärztliche Bestätigung, spätestens vor der zweiten Sitzung. Zweitens: Diagnose einer krankheitswertigen Störung. Drittens: Antrag Ihrer Kasse plus Honorarnote einreichen — der Zuschuss (ÖGK 33,70 €, BVAEB 50,20 €, SVS 50,00 € pro Sitzung, Stand: August 2026) wird auf Ihr Konto überwiesen. Die ÖGK bemisst ihren Zuschuss an einer 60-Minuten-Einzelsitzung.

Gibt es einen Sozial- oder Studierendentarif?

Ja. Es steht ein vergünstigtes Kontingent an Sozial- und Studierendenplätzen zur Verfügung. Manchmal kann es schwierig sein, sich Unterstützung leisten zu können — zögern Sie bitte nicht und fragen Sie an.

Gibt es voll finanzierte Kassenplätze?

Für das Bundesland Wien steht ein Kontingent an vollfinanzierten Plätzen zur Verfügung („Psychotherapie auf Krankenschein"). Mangels Verfügbarkeit ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen — als Wahltherapeutin kann ich Ihnen deutlich schneller einen Termin anbieten.

Zahlt meine private Zusatzversicherung?

Private Zusatzversicherungen übernehmen je nach Vertrag höhere Kostenrückerstattungen oder die vollständigen Kosten der Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich vorab direkt bei Ihrer Versicherung.

Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?

Terminabsagen bis 24 Stunden vorher sind kostenfrei. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ist das Honorar nur zu zahlen, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann; ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Bei ärztlichem Attest entfällt die Verrechnung. (Stand 2026)

Gilt der Kassenzuschuss auch für Online-Therapie?

Ja — für Online-Sitzungen gelten dieselben Zuschüsse wie für Termine in der Praxis, sofern die Voraussetzungen (ärztliche Bestätigung, krankheitswertige Störung) erfüllt sind.

Bei Fragen bin ich gerne für Sie erreichbar.