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Kosten · Honorar & Refundierung

Transparent, ohne Überraschungen

Eine Psychotherapie-Einheit (50 Minuten) kostet in der Praxis Alan 130 Euro, eine Doppeleinheit für Paare und Familien (100 Minuten) 180 Euro. Als Wahltherapeutin rechnen Sie privat ab und erhalten pro Sitzung einen Kassenzuschuss: ÖGK 33,70 €, BVAEB 50,20 €, SVS 50,00 €. (Stand: August 2026)

Honorar

Alle Leistungen auf einen Blick

Ich bin Wahltherapeutin — ich rechne direkt mit Ihnen ab, nicht mit der Krankenkasse. Das Honorar ist nach jeder Sitzung in bar oder per Kartenzahlung vor Ort zu begleichen; Online-Sitzungen bezahlen Sie vorab online.

Erstgespräch (50 Min)
130 €
Einzelsitzung Erwachsene / Kinder & Jugendliche (50 Min)
130 €
Doppeleinheit Einzel (100 Min)
250 €
Paar- / Familiensitzung (100 Min)
180 €
Sexualtherapie Paarsitzung (100 Min)
200 €
Familiensitzung mit jungen Kindern (75 Min)
150 €
Elternberatung § 95 AußStrG (gemeinsam) (90 Min)
220 €
Online-Sitzung (50 Min)
130 €
Hypnose-Sitzung (50 / 100 Min)
130 / 250 €
Supervision Einzel (50 / 100 Min)
130 / 250 €
Team-Supervision (ab 90 Min)
ab 240 €
Moderation Halbtag / Ganztag (4 / 8 h)
ab 750 / 1.400 €

Alle Angaben Stand 2026, inkl. Honorarnote. Terminabsagen bis 48 Stunden vorher sind kostenfrei. Danach wird das volle Honorar verrechnet; bei ärztlichem Attest entfällt es.

Kassenzuschuss pro Einheit (Stand: August 2026)

  • ÖGK pro Sitzung — die ÖGK bemisst den Zuschuss an einer 60-Minuten-Einzelsitzung 33,70 €
  • BVAEB pro Einzelsitzung 50,20 €
  • SVS pro Einzelsitzung 50,00 €

Ihr Eigenanteil bei einer Einzelsitzung: ÖGK 96,30 € · BVAEB 79,80 € · SVS 80,00 €. Weitere Informationen zu anderen Versicherungen erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherungsanstalt sowie gerne im Erstgespräch.

Quellen: ÖGK — Kostenzuschuss Psychotherapie · BVAEB — Psychotherapie · BÖP — ASVG-Informationen. Stand: August 2026. Maßgeblich sind die aktuellen Informationen Ihrer Krankenkasse.

Sozial- & Studierendentarife

Es steht ein vergünstigtes Kontingent an Sozial- und Studierendenplätzen zur Verfügung. Manchmal kann es schwierig sein, sich Unterstützung leisten zu können – zögern Sie bitte nicht und fragen Sie an.

Psychotherapie auf Krankenschein

Für das Bundesland Wien steht ein Kontingent an vollfinanzierten Plätzen zur Verfügung — mangels Verfügbarkeit ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen.

Teilrefundierung

So funktioniert die Krankenkassen-Rückerstattung

Nach Arztbesuch und Diagnosestellung ist bei einer krankheitswertigen psychischen Störung ein Krankenkassenzuschuss möglich — in drei Schritten:

  1. Ärztliche Bestätigung

    Spätestens vor der zweiten Sitzung benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung, dass Psychotherapie aus medizinischen Gründen notwendig ist. Am einfachsten holen Sie sie gleich zu Beginn bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt ein.

  2. Diagnose

    Die Krankenkasse erstattet nur bei Vorliegen einer krankheitswertigen psychischen Störung (z. B. depressive Episode, Angst- oder Zwangsstörung, Essstörung, posttraumatische Belastungsstörung) — gestellt von einer Fachärztin/einem Facharzt oder im Rahmen der Therapie von mir.

  3. Refundierung

    Sie füllen das Formular „Antrag auf Kostenzuschuss für Psychotherapie" Ihrer Krankenkasse aus, ich ergänze den therapeutischen Teil. Gemeinsam mit der Honorarnote reichen Sie den Antrag ein; nach Prüfung wird der Zuschuss auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Private Zusatzversicherung: Je nach Vertrag werden höhere Kostenrückerstattungen oder die vollständigen Kosten übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab direkt bei Ihrer Versicherung.

Häufige Fragen

Fragen zu Kosten & Zuschuss

Was kostet Psychotherapie bei einer Wahltherapeutin in Wien?

Eine Einzelsitzung (50 Minuten) kostet in der Praxis Alan 130 Euro, eine Doppelsitzung für Paare und Familien (100 Minuten) 180 Euro. Sie bezahlen direkt nach der Sitzung — bar, mit Karte oder bei Online-Terminen vorab online. (Stand 2026)

Wie bekomme ich den Kassenzuschuss — Schritt für Schritt?

Erstens: ärztliche Bestätigung, spätestens vor der zweiten Sitzung. Zweitens: Diagnose einer krankheitswertigen Störung. Drittens: Antrag Ihrer Kasse plus Honorarnote einreichen — der Zuschuss (ÖGK 33,70 €, BVAEB 50,20 €, SVS 50,00 € pro Sitzung, Stand: August 2026) wird auf Ihr Konto überwiesen. Die ÖGK bemisst ihren Zuschuss an einer 60-Minuten-Einzelsitzung.

Gibt es einen Sozial- oder Studierendentarif?

Ja. Es steht ein vergünstigtes Kontingent an Sozial- und Studierendenplätzen zur Verfügung. Manchmal kann es schwierig sein, sich Unterstützung leisten zu können — zögern Sie bitte nicht und fragen Sie an.

Gibt es voll finanzierte Kassenplätze?

Für das Bundesland Wien steht ein Kontingent an vollfinanzierten Plätzen zur Verfügung („Psychotherapie auf Krankenschein"). Mangels Verfügbarkeit ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen — als Wahltherapeutin kann ich Ihnen deutlich schneller einen Termin anbieten.

Zahlt meine private Zusatzversicherung?

Private Zusatzversicherungen übernehmen je nach Vertrag höhere Kostenrückerstattungen oder die vollständigen Kosten der Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich vorab direkt bei Ihrer Versicherung.

Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?

Terminabsagen sind bis 48 Stunden vorher kostenfrei. Danach wird das volle Honorar verrechnet; bei ärztlichem Attest entfällt es. (Stand 2026)

Gilt der Kassenzuschuss auch für Online-Therapie?

Ja — für Online-Sitzungen gelten dieselben Zuschüsse wie für Termine in der Praxis, sofern die Voraussetzungen (ärztliche Bestätigung, krankheitswertige Störung) erfüllt sind.

Bei Fragen bin ich gerne für Sie erreichbar.